Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK‑S) hat gestützt auf die parlamentarische Initiative von alt-SR Stähelin vorgeschlagen, die Bestimmungen des OR über den Vorauszahlungsvertrag (Art. 227a-228) mangels praktischer Bedeutung ersatzlos zu streichen (vgl. den Bericht der RK‑S). Im Zuge dieser Bereinigung soll auch UWG 3 lit. m und UWG 4 lit. d angepasst werden (jeweils Streichung der Bezugnahme auf den Vorauszahlungsvertrag; vgl. Entwurf der Revision).