Aufhebung der Bestimmungen über den Vorauszahlungsvertrag

Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Stän­der­ates (RK‑S) hat gestützt auf die par­la­men­tarische Ini­tia­tive von alt-SR Stähe­lin vorgeschla­gen, die Bes­tim­mungen des OR über den Vorauszahlungsver­trag (Art. 227a-228) man­gels prak­tis­ch­er Bedeu­tung ersat­z­los zu stre­ichen (vgl. den Bericht der RK‑S). Im Zuge dieser Bere­ini­gung soll auch UWG  3 lit. m und UWG 4 lit. d angepasst wer­den (jew­eils Stre­ichung der Bezug­nahme auf den Vorauszahlungsver­trag; vgl. Entwurf der Revi­sion).