Mit 13 zu 8 Stimmen hiess die Rechtskommission (RK) des Nationalrats die Änderung des Strafgesetzbuchs in der Fassung von Bundesrat und Ständerat gut. Ihr Präsident, Daniel Vischer, meinte, “besser können Volkswille und Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht austariert werden.”