Die Übernahmekommission hat am Donnerstag, 6.12.2007, ihre Empfehlung i.S. Sulzer/Renova veröffentlicht.
Die Empfehlung schliesst mit folgendem Dispositiv:
“1. Es wird festgestellt, dass diejenigen Aktien, welche die Sulzer AG, Winterthur, im eigenen Bestand hält, bei der Berechnung der Stimmrechte für die Überschreitung des Grenzwerts von 33 1/3% gemäss Art. 32 Abs. 1 BEHG i.V.m. Art. 27 BEHV-EBK mitzuzählen sind.
2. Es wird festgestellt, dass die Sulzer AG, Winterthur, aufgrund des Abschlusses des Stand Still Agreements vom 10. Oktober 2007 zusammen mit Everest Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, und Renova Industries Ltd., Nassau, Bahamas, als Mitglied einer organisierten Gruppe im Sinn von Art. 32 Abs. 1 BEHG i.V.m. Art. 27 BEHV-EBK gilt.
3. Es wird festgestellt, dass die Gruppe, bestehend aus der Sulzer AG, Winterthur, Everest Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, und Renova Industries Ltd., Nassau, Bahamas, aufgrund des Abschlusses des Stand Still Agreements vom 10. Oktober 2007, bei Überschreiten des angebotspflichtigen Schwellenwertes von 33 1/3% der Stimmrechte gemäss Art. 32 Abs. 1 BEHG i.V.m. Art. 27 BEHV-EBK verpflichtet ist, ein öffentliches Übernahmeangebot auf alle kotierten Beteiligungspapiere der Sulzer AG, Winterthur, zu unterbreiten.
(…)”