In ihrer Medienmitteilung informiert die FINMA, dass der FINMA-Verwaltungsrat im Dezember 2009 eine von der Geschäftsleitung vorgelegte Enforcement-Policy verabschiedete. Die Policy umfasst dreizehn Grundsätze, in denen zentrale Elemente des Finanzmarktenforcements der FINMA umschrieben sind.
Unter “Enforcement” versteht die FINMA die forcierte Ermittlung des Sachverhalts bei Verdacht auf Missstände oder Missbrauch und die zwangsweise Durchsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetze. Oberstes Ziel ist die Gewährleistung integrer Märkte. Bei der Durchsetzung des Aufsichtsrechts sei die FINMA bestrebt, mit Augenmass vorzugehen und ihre Verfahren rasch und konzentriert sowie fair und transparent zu führen.