Die EStV hat heute das MWST-Info Nr. 04 zum Steuerobjekt veröffentlicht. Es
“gibt Auskunft darüber, welche Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) der Inlandsteuer unterliegen. Keine Ausführungen enthält diese Info zur Steuer auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland (Bezugsteuer) sowie zur Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer). Diesbezüglich wird auf die MWST-Info Bezugsteuer sowie die zollrechtlichen Erlasse und Publikationen der EZV, insbesondere Publikation 52.01, Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen, verwiesen.”