Per 1. Oktober 2011 tritt die Verordnung der FINMA über die Datenbearbeitung in Kraft (Datenverordnung-FINMA).
Die FINMA führt eine Datensammlung über Personen, deren Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit nach den Finanzmarktgesetzen und dem FINMAG zweifelhaft oder nicht gegeben ist (zum sog. Gewährserfordernis siehe hier).
Die Verordnung stützt sich auf Art. 23 Abs. 1 FINMAG und regelt die Einzelheiten der Datensammlung.