Datenverordnung-FINMA

Per 1. Okto­ber 2011 tritt die Verord­nung der FINMA über die Daten­bear­beitung in Kraft (Daten­verord­nung-FIN­MA).

Die FINMA führt eine Daten­samm­lung über Per­so­n­en, deren Gewähr für eine ein­wand­freie Geschäft­stätigkeit nach den Finanz­mark­t­ge­set­zen und dem FINMAG zweifel­haft oder nicht gegeben ist (zum sog. Gewährser­forder­nis siehe hier).

Die Verord­nung stützt sich auf Art. 23 Abs. 1 FINMAG und regelt die Einzel­heit­en der Datensammlung.