Gemäss Medienmitteilung vom 11.12.2012 führt die FINMA temporäre Erleichterungen beim Schweizer Solvenztest ein.
Im Zentrum der neuen Regelung stehen zwei Punkte:
- Möglichkeit für die Versicherungen, ihre Verpflichtungen aus den laufenden Versicherungsverträgen mit risikobehafteten Zinskurven zu bewerten;
- Senkung der Interventionsschwellen, d.h. Verzicht der FINMA auf gewisse Massnahmen, die bei der Unterschreitung gewisser Schwellwerte nach den bestehenden Bestimmungen ergriffen würden,
Das entsprechende Rundschreiben 2013/2 “SST Erleichterungen” tritt per 1. Januar 2013 in Kraft und ist bis 2016 gültig. Es ergänzt das bestehende FINMA-Rundschreiben 08/44 “SST”, welches weiterhin in Kraft bleibt.
Für weitere Informationen und Materialien siehe Website der FINMA.