FINMA: Temporäre Erleichterungen beim Schweizer Solvenztest

Gemäss Medi­en­mit­teilung vom 11.12.2012 führt die FINMA tem­poräre Erle­ichterun­gen beim Schweiz­er Sol­ven­ztest ein.

Im Zen­trum der neuen Regelung ste­hen zwei Punkte:

  • Möglichkeit für die Ver­sicherun­gen, ihre Verpflich­tun­gen aus den laufend­en Ver­sicherungsverträ­gen mit risikobe­hafteten Zin­skur­ven zu bewerten;
  • Senkung der Inter­ven­tion­ss­chwellen, d.h. Verzicht der FINMA auf gewisse Mass­nah­men, die bei der Unter­schre­itung gewiss­er Schwell­w­erte nach den beste­hen­den Bes­tim­mungen ergrif­f­en würden,

Das entsprechende Rund­schreiben 2013/2 “SST Erle­ichterun­gen” tritt per 1. Jan­u­ar 2013 in Kraft und ist bis 2016 gültig. Es ergänzt das beste­hende FIN­MA-Rund­schreiben 08/44 “SST”, welch­es weit­er­hin in Kraft bleibt.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen und Mate­ri­alien siehe Web­site der FINMA.