Bundesgesetz über Neuregelung des Steuererlasses: Botschaft und Entwurf

Der Bun­desrat hat heute die Botschaft zu einem Bun­des­ge­setz über eine Neuregelung des Steuer­erlass­es ver­ab­schiedet (vgl. den Vor­ab­druck der im BBl noch nicht veröf­fentlicht­en Botschaft, den Geset­ze­sen­twurf und die heutige Medi­en­mit­teilung):

Kün­ftig sollen die Kan­tone sämtliche Gesuche um Erlass der direk­ten Bun­dess­teuer beurteilen. Die Eid­genös­sis­che Erlasskom­mis­sion für die direk­te Bun­dess­teuer (EEK) wird aufge­hoben. Damit wer­den Dop­pel­spurigkeit­en zwis­chen den Kan­to­nen und dem Bund beseit­igt und das Steuer­sys­tem wird vereinfacht.

Steuerpflichtige kön­nen um den Erlass geschulde­ter Steuer­be­träge ersuchen, wenn sie sich in ein­er Not­lage befind­en. Nach gel­ten­dem Recht entschei­det die EEK über Gesuche um Erlass der direk­ten Bun­dess­teuer im Umfang von min­destens 25‘000 Franken pro Jahr. Die Kan­tone behan­deln Gesuche um den Erlass der direk­ten Bun­dess­teuer von weniger als 25‘000 Franken pro Jahr sowie die Gesuche um den Erlass der kan­tonalen und kom­mu­nalen Steuern. Im Jahr 2012 entsch­ied die EEK über 56 Erlass­ge­suche. Diese umfassten Steuer­be­träge von ins­ge­samt rund 4,9 Mio. Franken.