Zuwendungen an politische Parteien ab 2011 steuerlich abzugsfähig

Der Bun­desrat hat das Bun­des­ge­setz über die steuer­liche Abzugs­fähigkeit von Zuwen­dun­gen an poli­tis­che Parteien auf den 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft geset­zt (Pressemit­teilung). Ab dem Steuer­jahr 2011 kön­nen natür­liche Per­so­n­en bei der direk­ten Bun­dess­teuer bis zu CHF 10’000 vom steuer­baren Einkom­men abziehen, während die Kan­tone die Gren­ze des Abzugs selb­st festlegen.