Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt (Pressemitteilung). Ab dem Steuerjahr 2011 können natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer bis zu CHF 10’000 vom steuerbaren Einkommen abziehen, während die Kantone die Grenze des Abzugs selbst festlegen.