Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2014 die Totalrevision der Bankenverordnung gutgeheissen. Die revidierte Verordnung setzt das neue Rechnungslegungsrecht sowie die Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte um.
Die revidierte Bankenverordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, zusammen mit der Änderung des Bankengesetzes zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten.
Für weitere Informationen siehe Medienmitteilung des EFD.