Bundesrat: Totalrevision Bankenverordnung verabschiedet

Der Bun­desrat hat an sein­er Sitzung vom 30. April 2014 die Total­re­vi­sion der Banken­verord­nung gut­ge­heis­sen. Die rev­i­dierte Verord­nung set­zt das neue Rech­nungsle­gungsrecht sowie die Regelung nachricht­en­los­er Ver­mö­genswerte um.

Die rev­i­dierte Banken­verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft, zusam­men mit der Änderung des Bankenge­set­zes zu den nachricht­en­losen Vermögenswerten. 

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Medi­en­mit­teilung des EFD.