Der Bundesrat sieht keinen Revisionsbedarf beim Allgemeinen Teil des Obligationenrechts (OR AT). Das Regelwerk habe sich im Arbeitsalltag gut bewährt und könne trotz seines langen Bestehens auf die meisten aktuellen rechtlichen Fragen ausreichende Antworten liefern. Der Gesetzestext, der weitestgehend noch in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1911 in Kraft ist, müsse daher nicht geändert werden. Der Nutzen einer Totalrevision würde den Aufwand, insbesondere für Verwaltung und Parlament, nicht aufwiegen.
Weiterführende Informationen zum Revisionsprojekt finden sich hier: