BR: Kein Revisionsbedarf beim OR AT

Der Bun­desrat sieht keinen Revi­sions­be­darf beim All­ge­meinen Teil des Oblig­a­tio­nen­rechts (OR AT). Das Regel­w­erk habe sich im Arbeit­sall­t­ag gut bewährt und könne trotz seines lan­gen Beste­hens auf die meis­ten aktuellen rechtlichen Fra­gen aus­re­ichende Antworten liefern. Der Geset­zes­text, der weitest­ge­hend noch in sein­er ursprünglichen Fas­sung aus dem Jahr 1911 in Kraft ist, müsse daher nicht geän­dert wer­den. Der Nutzen ein­er Total­re­vi­sion würde den Aufwand, ins­beson­dere für Ver­wal­tung und Par­la­ment, nicht aufwiegen.

Weit­er­führende Infor­ma­tio­nen zum Revi­sion­spro­jekt find­en sich hier: