Die Teilrevision des Obligationenrechts (OR) zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmern, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), ist in der Vernehmlassung von einer Mehrheit grundsätzlich befürwortet worden.
Der vor einem Jahr in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf sieht vor, die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz in einem neuen Artikel im Obligationenrecht aufzuführen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung hätten allerdings gezeigt, heisst es in der Medienmittelung des Bundesamt für Justiz (BJ), dass diese Massnahme allein nicht genüge, um die Arbeitnehmer besser zu schützen. Es stelle sich die Frage, ob im Fall einer missbräuchlichen Kündigung die im Obligationenrecht vorgesehene Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen wirksam ist und ob die besonderen Umstände bei der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz nicht eine strengere Sanktion rechtfertigen.
Daher will der Bundesrat, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet, die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zu dieser Frage einen weiteren Vorentwurf auszuarbeiten. Die Untersuchung soll jedoch nicht die Grundlagen des Kündigungsrechts in Frage stellen, sondern sich in erster Linie auf die Höhe der Sanktion beziehen. Die Nichtigkeit der Kündigung werde im Arbeitsrecht eine Ausnahme bleiben.