Vernehmlassung Teilrevision des OR: Verstärkung des Kündigungsschutzes

Die Vernehm­las­sung zu ein­er Teil­re­vi­sion des OR in Bezug auf de Kündi­gungss­chutz dauert bis am 14. Jan­u­ar 2011. Der Voren­twurf will den Kündi­gungss­chutz dadurch ver­stärken, dass die max­i­male Entschädi­gung im Fall ein­er miss­bräuch­lichen oder ungerecht­fer­ti­gen Kündi­gung auf zwölf Monat­slöhne erhöht wird. Zudem sollen neu auch Kündi­gun­gen aus wirtschaftlichen Grün­den miss­bräuch­lich sein, wenn davon ein gewählter Arbeit­nehmervertreter betrof­fen ist.