Die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des OR in Bezug auf de Kündigungsschutz dauert bis am 14. Januar 2011. Der Vorentwurf will den Kündigungsschutz dadurch verstärken, dass die maximale Entschädigung im Fall einer missbräuchlichen oder ungerechtfertigen Kündigung auf zwölf Monatslöhne erhöht wird. Zudem sollen neu auch Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen missbräuchlich sein, wenn davon ein gewählter Arbeitnehmervertreter betroffen ist.