BR: Anpassungen am DBG zur Beseitigung der Heiratsstrafe | Botschaft zuhanden Parlament

Die Heiratsstrafe bei der direk­ten Bun­dess­teuer soll beseit­igt wer­den (Bun­des­ge­setz über die direk­te Bun­dess­teuer, DBG; SR 642.11). Dies beantragt der Bun­desrat in sein­er Botschaft zur Ehep­aarbesteuerung vom 21. März 2018. Damit soll eine jahrzehn­te­lange Kon­tro­verse been­det und die ver­fas­sungswidrige Mehrbe­las­tung der betrof­fe­nen Ehep­aare aufge­hoben wer­den, und zwar mit­tels ein­er alter­na­tiv­en Steuer­berech­nung. Danach soll für Ehep­aare in jed­er Steuer­pe­ri­ode die jew­eils gün­stigere Steuer­berech­nung von fol­gen­den zwei Meth­o­d­en angewen­det werden:
a.) bish­erige gemein­same Ver­an­la­gung (Ver­heirate­ten­tarif; unter Berück­sich­ti­gung von Zweiver­di­ener- und Ver­heirateten­abzug) oder
b.) Besteuerung als Konku­bi­natspaar (wie Alle­in­ste­henende zum Grund­tarif; bei Konku­bi­natspaaren mit Kindern je nach Kon­stel­la­tion für einen oder bei­de Part­ner mit Elterntarif).

Die Vor­lage führt zu jährlichen Min­dere­in­nah­men bei der direk­ten Bun­dess­teuer von rund 1,15 Mil­liar­den Franken. Davon ent­fall­en nach gel­ten­dem Recht 83 % (rund 950 Mio. Fr.) auf den Bund und 17 % (rund 200 Mio. Fr.) auf die Kan­tone. Mit der geplanten Steuer­vor­lage 17 würde der Kan­ton­san­teil auf 21,2 % ansteigen. Dementsprechend wür­den dann 245 Mil­lio­nen Franken zulas­ten der Kan­tone gehen. Da die alter­na­tive Steuer­berech­nung nur auf Bun­de­sebene umge­set­zt wird, ergeben sich für die Kan­tone und die Gemein­den keine  finanziellen Auswirkun­gen für ihre Kan­tons- und Gemeindesteuern.

Die Beratung im Erstrat dürfte noch in diesem Jahr erfol­gen. Die in der Botschaft erwäh­nte angemessene Über­gangs­frist für die Umset­zung der neuen Bes­tim­mungen (durch die für Ver­an­la­gung und Erhe­bung der direk­ten Bun­dess­teuer zuständi­gen Kan­tone; s. Ziff. 1.6 Botschaft) ist noch zu konkretisieren. Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe: