Die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer soll beseitigt werden (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG; SR 642.11). Dies beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Ehepaarbesteuerung vom 21. März 2018. Damit soll eine jahrzehntelange Kontroverse beendet und die verfassungswidrige Mehrbelastung der betroffenen Ehepaare aufgehoben werden, und zwar mittels einer alternativen Steuerberechnung. Danach soll für Ehepaare in jeder Steuerperiode die jeweils günstigere Steuerberechnung von folgenden zwei Methoden angewendet werden:
a.) bisherige gemeinsame Veranlagung (Verheiratetentarif; unter Berücksichtigung von Zweiverdiener- und Verheiratetenabzug) oder
b.) Besteuerung als Konkubinatspaar (wie Alleinstehenende zum Grundtarif; bei Konkubinatspaaren mit Kindern je nach Konstellation für einen oder beide Partner mit Elterntarif).
Die Vorlage führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 1,15 Milliarden Franken. Davon entfallen nach geltendem Recht 83 % (rund 950 Mio. Fr.) auf den Bund und 17 % (rund 200 Mio. Fr.) auf die Kantone. Mit der geplanten Steuervorlage 17 würde der Kantonsanteil auf 21,2 % ansteigen. Dementsprechend würden dann 245 Millionen Franken zulasten der Kantone gehen. Da die alternative Steuerberechnung nur auf Bundesebene umgesetzt wird, ergeben sich für die Kantone und die Gemeinden keine finanziellen Auswirkungen für ihre Kantons- und Gemeindesteuern.
Die Beratung im Erstrat dürfte noch in diesem Jahr erfolgen. Die in der Botschaft erwähnte angemessene Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Bestimmungen (durch die für Veranlagung und Erhebung der direkten Bundessteuer zuständigen Kantone; s. Ziff. 1.6 Botschaft) ist noch zu konkretisieren. Für weitere Informationen siehe: