An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Einzonungsstopp beschlossen (vgl. Medienmitteilung). Die Kantone Zug und Zürich haben es versäumt, innert Frist eine Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland einzuführen. Die Kantone Genf, Luzern und Schwyz haben zwar eine Mehrwertabgabe eingeführt. Die gesetzliche Ausgestaltung respektiert aber die Mindestanforderungen des RPG (Raumplanungsgesetz; SR 700) nicht. Der Einzonungsstopp gilt ab dem 1. Mai 2019.