BR: Einzonungsstopp in fünf Kantonen

An sein­er Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bun­desrat für die Kan­tone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Ein­zo­nungsstopp beschlossen (vgl. Medi­en­mit­teilung). Die Kan­tone Zug und Zürich haben es ver­säumt, innert Frist eine Mehrw­ertab­gabe für die Ein­zo­nung von Bauland einzuführen. Die Kan­tone Genf, Luzern und Schwyz haben zwar eine Mehrw­ertab­gabe einge­führt. Die geset­zliche Aus­gestal­tung respek­tiert aber die Min­destanforderun­gen des RPG (Raum­pla­nungs­ge­setz; SR 700) nicht. Der Ein­zo­nungsstopp gilt ab dem 1. Mai 2019.