Einführung des ÖREB-Kataster

An der kür­zlich begonnenen Ein­führung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigen­tums­beschränkun­gen (ÖREB-Kataster) beteili­gen sich acht Kan­tone: Bern, Genf, Jura, Neuen­burg, Nid­walden, Obwalden, Thur­gau und Zürich. Im ÖREB-Kataster sollen die wichtig­sten öffentlich-rechtlichen Beschränkun­gen sowohl des Bun­des als auch der Kan­tone und Gemein­den pro Grund­stück zusam­menge­fasst und über­sichtlich dargestellt werden.

Die Ein­führungsphase läuft bis 2014; ab 2019 sollen alle Kan­tone das ÖREB-Kataster zur Ver­fü­gung stellen. Die Schweiz ist das erste Land der Welt, das einen solchen Kataster mit zen­tral­isierten Infor­ma­tio­nen einrichtet.

Das Por­tal des ERÖB-Katasters ist via www.cadastre.ch zugänglich, wo zudem das Por­tal der amtlichen Ver­mes­sung und das Por­tal des Grund­buchs ver­füg­bar sind.