Jugendarbeitsschutzverordnung in Kraft per 1.1.2008

Die neue Verord­nung 5 zum Arbeits­ge­setz (Jugen­dar­beitss­chutzverord­nung, ArGV 5) wurde heute amtlich pub­liziert und tritt am 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft.
Sie regelt u.a. beson­dere Tätigkeit­en (gefährliche Tätigkeit­en; Arbeit­en in bes­timmten Bere­ichen wie zB dem Gast­gewerbe); die Beschäf­ti­gung schu­lent­lassen­er Jugendlich­er unter 15 Jahren; Arbeits- und Ruhezeit­en; Ärztliche Zeug­nisse als aus­nahm­sweise Voraus­set­zung der Zulas­sung zu bes­timmten Arbeit­en; die Pflicht des Arbeit­ge­bers zur Infor­ma­tion und Anleitung und Auf­gaben und Organ­i­sa­tion der Behörden.