Am 1. November 2011 wird die neue Verwaltungsverordnung “Anleitung Zulassung von Antiveninen” in Kraft treten. In der Anleitung werden sowohl das Verfahren für die vereinfachte Zulassung von Antiveninen (tierische Antiseren) als auch die Anforderungen an die entsprechende Dokumentation und an einzureichende Unterlagen beschrieben.