Mit Verfügung vom 19. November 2007 stellt die Weko fest, dass eine zwischen Strassenbelagsunternehmen im Kanton TI bestehende Absprache eine harte Kartellabsprache ist und das KG verletzt. Die Konvention hat Privaten und der öffentlichen Hand Schaden zugefügt und eine ineffiziente Strukturerhaltung erlaubt.
Da die Absprache vor Ablauf der Übergangsfrist (31. März 2005) aufgelöst wurde, können die Unternehmen nicht sanktioniert werden.