Weko verurteilt Strassenbelagskartell im Tessin

Mit Ver­fü­gung vom 19. Novem­ber 2007 stellt die Weko fest, dass eine zwis­chen Strassen­be­lag­sun­ternehmen im Kan­ton TI beste­hende Absprache eine harte Kartellab­sprache ist und das KG ver­let­zt. Die Kon­ven­tion hat Pri­vat­en und der öffentlichen Hand Schaden zuge­fügt und eine inef­fiziente Struk­tur­erhal­tung erlaubt.

Da die Absprache vor Ablauf der Über­gangs­frist (31. März 2005) aufgelöst wurde, kön­nen die Unternehmen nicht sank­tion­iert werden.

  • Medi­en­mit­teilung