Der Bundesrat hat heute über die Ergebnisse der Vernehmlassung für ein Bankeinlagensicherungsgesetz Kenntnis genommen.
Die Vorschläge des Bundesrats für einen neuen öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds und für eine Garantie durch den Bund wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Bundesrat lässt nun eine Botschaft zur Überführung der dringlichen gesetzlichen Änderungen ins Dauerrecht ausarbeiten. Diese wird auch Verbesserungen im Sanierungsrecht enthalten.