Einlagensicherung: Bundesrat will dringliche Änderungen ins Dauerrecht überführen

Der Bun­desrat hat heute über die Ergeb­nisse der Vernehm­las­sung für ein Bankein­la­gen­sicherungs­ge­setz Ken­nt­nis genommen. 

Die Vorschläge des Bun­desrats für einen neuen öffentlich-rechtlichen Ein­la­gen­sicherungs­fonds und für eine Garantie durch den Bund wur­den mehrheitlich abgelehnt. Der Bun­desrat lässt nun eine Botschaft zur Über­führung der dringlichen geset­zlichen Änderun­gen ins Dauer­recht ausar­beit­en. Diese wird auch Verbesserun­gen im Sanierungsrecht enthalten.

Zur Medi­en­mit­teilung