Heute wurden im Bundesblatt (BBl Nr. 23, 2010, S. 3993 — 4050) die Botschaft sowie die (aufgeteilten) Entwürfe zur Änderung des Bankengesetzes in Sachen Revision der Einlagensicherung veröffentlicht.
Die im Dezember 2008 beschlossenen dringlichen Massnahmen zur Sicherung der Bankeinlagen sollen mit diesem Entwurf zusammen mit weiteren Neuerungen ins Dauerrecht überführt werden.
Die nunmehr präsentierte Regelung stützt sich unter anderem auf die früheren Vernehmlassungsergebnisse. Die Botschaft führt hierzu aus, dass
[a]us den mehrheitlich sehr kritischen Stellungnahmen wird klar, dass die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage nicht umgesetzt werden kann, soweit sie einen öffentlichrechtlichen Einlagensicherungsfonds und eine zweite umfassende Siche- rungsstufe durch den Bund (Vorschuss oder Garantie) vorsieht. (s. Kap. 1.4, S. 4004)
Weiterführende Links:
- Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes (Sicherung der Einlagen)
- Entwurf A (Verstärkung des Einlegerschutzes)
- Entwurf B