Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 Änderungen der Verordnungen über die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben verabschiedet (neue Art. 16a VStV und 14a StV). Damit befreit er konzerninterne Zinszahlungen von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe (vgl. Medienmitteilung). Unter dem geltenden Recht ist die Konzernfinanzierung nur soweit ohne Verrechnungssteuer- und Emissionsabgabefolgen möglich, als weder Obligationen noch “Kundenguthaben” vorliegen, wobei konzerninterne Schuld-Forderungsverhältnisse (zB aufgrund eines cash pooling) als Kundenguthaben behandelt werden, sobald der Bestand an Gläubigern die Zahl 20 übersteigt und die gesamte Schuldsumme mindestens CHF 500’000 beträgt. Eine Sonderregelung besteht heute nur für Interbankenguthaben (vgl. dazu die Erläuterungen der neuen Bestimmungen durch die EStV).
Die neuen Bestimmungen treten am 1. August 2010 in Kraft.