Übernahmerecht: Revision Art. 69 UEV (Gebührenregelung)

Kür­zlich ori­en­tierte die Über­nah­mekom­mis­sion über ihren Beschluss mit welchen die Gebühren­regelung in Art. 69 UEV (Über­nah­meverord­nung) rev­i­diert wurde. 

Die Änderung wurde von der FINMA genehmigt und am 26. Mai 2010 in der Amtlichen Samm­lung pub­liziert. Die neue Regelung trat am 1. Juni 2010 in Kraft.