Kürzlich orientierte die Übernahmekommission über ihren Beschluss mit welchen die Gebührenregelung in Art. 69 UEV (Übernahmeverordnung) revidiert wurde.
Die Änderung wurde von der FINMA genehmigt und am 26. Mai 2010 in der Amtlichen Sammlung publiziert. Die neue Regelung trat am 1. Juni 2010 in Kraft.