Gesetzgebung: Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Am 9. Novem­ber wurde in der Amtlichen Samm­lung das Bun­des­ge­setz über die Unternehmens-Iden­ti­fika­tion­snum­mer (UIDG) pub­liziert (AS 2010, S. 4989 ff.).

Das UIDG bezweckt die ein­deutige Iden­ti­fika­tion von Unternehmen zur Verbesserung des ein­fachen und sicheren Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen in admin­is­tra­tiv­en und sta­tis­tis­chen Prozessen (Art. 1).

Das Gesetz tritt am 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft.