Am 9. November wurde in der Amtlichen Sammlung das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) publiziert (AS 2010, S. 4989 ff.).
Das UIDG bezweckt die eindeutige Identifikation von Unternehmen zur Verbesserung des einfachen und sicheren Austausch von Informationen in administrativen und statistischen Prozessen (Art. 1).
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.