Der Bundesrat hat die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) (vgl. unsere früheren Beiträge zum UIDG und zum UID-Register) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. April 2011 festgelegt. Aus der Medienmitteilung:
“Diese neuen Bestimmungen regeln die Zuweisung und den Betrieb der UID und halten fest, wie die Meldungen im UID-Register bearbeitet werden sollen. Sie setzen zudem die Normen und Vorschriften für den Austausch, die Verwendung, die Veröffentlichung und den Schutz der UID-Daten fest. Unter anderem werden die Regeln für die Bekanntgabe der UID bei Sammelabfragen sowie die Meldungs- und Einsichtsrechte präzisiert. Die UIDV bestimmt auch, für welche UID-Stellen die Einführung der UID von fünf auf drei Jahre verkürzt wird und welche Rolle die kantonalen Koordinationsstellen haben.”