Inkrafttreten der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer am 1. April 2011

Der Bun­desrat hat die Verord­nung über die Unternehmens-Iden­ti­fika­tion­snum­mer (UIDV) (vgl. unsere früheren Beiträge zum UIDG und zum UID-Reg­is­ter) ver­ab­schiedet und deren Inkraft­treten auf den 1. April 2011 fest­gelegt. Aus der Medi­en­mit­teilung:

Diese neuen Bes­tim­mungen regeln die Zuweisung und den Betrieb der UID und hal­ten fest, wie die Mel­dun­gen im UID-Reg­is­ter bear­beit­et wer­den sollen. Sie set­zen zudem die Nor­men und Vorschriften für den Aus­tausch, die Ver­wen­dung, die Veröf­fentlichung und den Schutz der UID-Dat­en fest. Unter anderem wer­den die Regeln für die Bekan­nt­gabe der UID bei Sam­me­labfra­gen sowie die Mel­dungs- und Ein­sicht­srechte präzisiert. Die UIDV bes­timmt auch, für welche UID-Stellen die Ein­führung der UID von fünf auf drei Jahre verkürzt wird und welche Rolle die kan­tonalen Koor­di­na­tion­sstellen haben.”