Wie das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) am 17. Dezember 2010 mitgeteilt hat, wird die Versorgung mit Hörgeräten durch die IV und AHV ab dem 1. Juli 2011 mit Pauschalbeiträgen vergütet. Der heute geltende Tarifvertrag mit den Akustikerverbänden wird gekündigt.
Die Hörbehinderten erhalten das Geld fortan von der Versicherung direkt ausbezahlt und können das Gerät frei wählen. Die neue Pauschale beträgt – unter Berücksichtigung der Vergütungshöhe in EU-Vergleichsländern – 840 Franken für ein Hörgerät und 1650 Franken für zwei Hörgeräte (zzgl. jährliche Pauschalen für Ersatzbatterien und Reparaturen).