Künftig pauschale Vergütung für Hörgeräte

Wie das Bun­de­samt für Sozialver­sicherung (BSV) am 17. Dezem­ber 2010 mit­geteilt hat, wird die Ver­sorgung mit Hörg­eräten durch die IV und AHV ab dem 1. Juli 2011 mit Pauschal­beiträ­gen vergütet. Der heute gel­tende Tar­ifver­trag mit den Akustik­erver­bän­den wird gekündigt.

Die Hör­be­hin­derten erhal­ten das Geld for­t­an von der Ver­sicherung direkt aus­bezahlt und kön­nen das Gerät frei wählen. Die neue Pauschale beträgt – unter Berück­sich­ti­gung der Vergü­tung­shöhe in EU-Ver­gle­ich­slän­dern – 840 Franken für ein Hörg­erät und 1650 Franken für zwei Hörg­eräte (zzgl. jährliche Pauschalen für Ersatz­bat­te­rien und Reparaturen).