Die Initiative sieht einen Steuerabzug für die Teilnahme an Abstimmungen oder Wahlen vor, und zwar sollen Stimmberechtigte
wie folgt mit einem Steuerabzug belohnt [werden]:
a. bei kommunalen Abstimmungen und Wahlen: mit 25 Franken pro Abstimmungsvorlage oder Wahlanlass;
b. bei kantonalen Abstimmungen und Wahlen: mit 50 Franken pro Abstimmungsvorlage oder Wahlanlass;
c. bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen: mit 100 Franken pro Abstimmungsvorlage oder Wahlanlass.
Die am 4. November 2011 eingereichte Unterschriftenliste entspricht den gesetzlichen Formen, die Gültigkeit der Initiative wird aber erst nach ihrem Zustandekommen durch die Bundesversammlung geprüft.