Bundeskanzlei: Vorprüfung Volksinitiative “Ja zum Steuerabzug bei Wahl- und Stimmbeteiligung”

Die Ini­tia­tive sieht einen Steuer­abzug für die Teil­nahme an Abstim­mungen oder Wahlen vor, und zwar sollen Stimmberechtigte

wie fol­gt mit einem Steuer­abzug belohnt [wer­den]:
a. bei kom­mu­nalen Abstim­mungen und Wahlen: mit 25 Franken pro Abstim­mungsvor­lage oder Wahlanlass;
b. bei kan­tonalen Abstim­mungen und Wahlen: mit 50 Franken pro Abstim­mungsvor­lage oder Wahlanlass;
c. bei eid­genös­sis­chen Abstim­mungen und Wahlen: mit 100 Franken pro Abstim­mungsvor­lage oder Wahlanlass.

Die am 4. Novem­ber 2011 ein­gere­ichte Unter­schriften­liste entspricht den geset­zlichen For­men, die Gültigkeit der Ini­tia­tive wird aber erst nach ihrem Zus­tandekom­men durch die Bun­desver­samm­lung geprüft.