NZZ zu elektronischen Eingaben im Verkehr mit Gerichten und Behörden

 Bernd Reichert schreibt in der heuti­gen NZZ über elek­tro­n­is­che Eingaben im Verkehr mit Gericht­en und Behör­den, die auf­grund der eidg. ZPO (jet­zt in der SR mit der Nr. 272 ver­füg­bar), Art. 130, neuerd­ings nicht nur beim Bun­des­gericht zuläs­sig sind.

Einzel­heit­en wer­den in der Verord­nung über die elek­tro­n­is­che Über­mit­tlung im Rah­men von Ziv­il- und Straf­prozessen sowie von Schuld­be­trei­bungs- und Konkursver­fahren geregelt (in Kraft eben­falls seit 1. Jan­u­ar 2011), zu der Erläuterun­gen des BJ ver­füg­bar sind.