Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Am 1. Jan­u­ar 2007 sind neue Bes­tim­mungen des VwVG in Kraft getreten (u.a. VwVG 21a), die den elek­tro­n­is­chen Verkehr zwis­chen Parteien und Bun­desver­wal­tungs­be­hör­den ermöglichen. 

Zur Konkretisierung dieser Bes­tim­mungen hat der Bun­desrat die Verord­nung über die elek­tro­n­is­che Über­mit­tlung im Rah­men eines Ver­wal­tungsver­fahrens erlassen. Die Verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft. Sie wurde am 12. Novem­ber (mit Datum vom 13. Novem­ber) 2007 amtlich pub­liziert.

Das EJPD hat eine Erläuterung dieser Bes­tim­mungen veröf­fentlicht. S. dazu auch die Pressemit­teilung des EJPD.