Am 1. Januar 2007 sind neue Bestimmungen des VwVG in Kraft getreten (u.a. VwVG 21a), die den elektronischen Verkehr zwischen Parteien und Bundesverwaltungsbehörden ermöglichen.
Zur Konkretisierung dieser Bestimmungen hat der Bundesrat die Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erlassen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie wurde am 12. November (mit Datum vom 13. November) 2007 amtlich publiziert.
Das EJPD hat eine Erläuterung dieser Bestimmungen veröffentlicht. S. dazu auch die Pressemitteilung des EJPD.