4D_122/2010: Wirkung unmöglicher Bedingungen

In der Lehre ist strit­tig, ob ein Ver­trag, der eine unmöglich zu erfül­lende Bedin­gung enthält, in allen Fällen nichtig ist oder nur dann, wenn der Partei­wille der Bedin­gung eine entsprechende Bedeu­tung beimisst. Das BGer lässt die Frage vor­liegend offen, weil der Beweis der Unmöglichkeit des Bedin­gung­sein­tritts jeden­falls nicht geglückt war.