ESTV: HA MWST führt elektronisches Fristerstreckungsformular ein

Ab sofort kön­nen Steuerpflichtige und deren Vertreter Frist­ge­suche für die ver­spätete Ein­re­ichung der Abrech­nung und/oder die ver­spätete Zahlung über ein elek­tro­n­is­ches For­mu­lar online einreichen.

Mit dem For­mu­lar kön­nen Abrech­nungs- und Zahlungs­fris­ten beantragt wer­den. Fol­gende Punk­te sind zu beachten:
  • Fris­ter­streck­un­gen kön­nen erst beantragt wer­den, nach­dem der Steuerpflichtige das Abrech­nungs­for­mu­lar erhal­ten hat.
  • Gemäss MWSTG 87 I ist ab dem Fäl­ligkeits­da­tum ein Verzugszins geschuldet.
  • Für jede Fir­ma und Abrech­nungspe­ri­ode ist ein sep­a­rates Fris­ter­streck­ungs­for­mu­lar einzureichen.
  • Fris­ter­streck­un­gen bis 2 Wochen nach dem Fäl­ligkeits­da­tum wer­den stillschweigend gewährt. Es ist kein Fris­ter­streck­ungs­for­mu­lar einzureichen.
  • Nach Erhalt eines allfäl­li­gen Schlusspro­tokolls kön­nen keine Fris­ten beantragt werden.