Ab sofort können Steuerpflichtige und deren Vertreter Fristgesuche für die verspätete Einreichung der Abrechnung und/oder die verspätete Zahlung über ein elektronisches Formular online einreichen.
Mit dem Formular können Abrechnungs- und Zahlungsfristen beantragt werden. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Fristerstreckungen können erst beantragt werden, nachdem der Steuerpflichtige das Abrechnungsformular erhalten hat.
- Gemäss MWSTG 87 I ist ab dem Fälligkeitsdatum ein Verzugszins geschuldet.
- Für jede Firma und Abrechnungsperiode ist ein separates Fristerstreckungsformular einzureichen.
- Fristerstreckungen bis 2 Wochen nach dem Fälligkeitsdatum werden stillschweigend gewährt. Es ist kein Fristerstreckungsformular einzureichen.
- Nach Erhalt eines allfälligen Schlussprotokolls können keine Fristen beantragt werden.