Gemäss amtlicher Meldung des EFD haben die Schweiz und die USA ein Abkommen zur erleichterten Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA paraphiert. Die Erleichterungen gelten insbesondere für Sozialversicherungen, private Vorsorgeeinrichtungen und für Schadens- und Sachversicherungen, die vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen sind, sowie für die Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute.
Mit FATCA wollen die USA erreichen, dass sämtliche Einkünfte von in
den USA steuerpflichtigen Personen über im Ausland gehaltene Konten der
Besteuerung in den USA zugeführt werden können. FATCA verlangt von
ausländischen Finanzinstituten (Foreign Financial Institutions, FFI)
grundsätzlich, mit den US-Steuerbehörden ein Abkommen abzuschliessen,
das sie verpflichtet, Meldungen über identifizierte US-Konten
vorzunehmen.
Das nun paraphierte Abkommen sieht für wesentliche Teile der schweizerischen Finanzindustrie Vereinfachungen vor:
- Sozialversicherungen,
die privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schadens- und
Sachversicherungen sind vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen; - Kollektivanlagevehikel
sowie Finanzinstitute mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter
bestimmten Voraussetzungen als FATCA-konform und unterliegen nur einer
Registrierungspflicht; - Die Sorgfaltspflichten für die
Identifikation von US-Kunden, denen die übrigen schweizerischen
Finanzinstitute unterliegen, sind so gestaltet, dass sie den
administrativen Aufwand in vertretbaren Grenzen halten.
Das
Abkommen stellt sicher, dass von US-Personen bei schweizerischen
Finanzinstituten gehaltene Konten entweder mit Zustimmung des
Kontoinhabers oder auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die
US-Steuerbehörden gemeldet werden. Falls keine Zustimmung vorliegt,
werden Informationen nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage
der Amtshilfebestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht.
Das Abkommen unterliegt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte und dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Der Text des Abkommens wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht werden.