Der Bundesrat hat das neue Steueramtshilfegeset (StAhiG) auf den 1. Februar 2013 in Kraft gesetzt.
Das StAhiG regelt den Vollzug der Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen.
Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Februar 2013 wird die bisherige Verordnung, welche die Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen regelte, aufgehoben.
Mit der Inkraftsetzung des StAhiGs ind auch Gruppenersuchen gemäss internationalem Standard zulässig. Solche Ersuchen erfordern einen Beschrieb der Vorgehensweise der Bankkunden zur Vermeidung der Besteuerung und müssen klar von Fishing Expeditions, also Gesuchen ohne klare Anhaltspunkte, abgegrenzt sein. Gruppenersuchen sind gemäss Verordnung über die Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen zugelassen für Informationen über Sachverhalte, welche die Zeit ab Inkrafttreten des Gesetzes betreffen.
Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des StAhiG am 1. Februar 2013 wird die bisherige Verordnung, welche die Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen regelte, aufgehoben.