Der Bundesrat hat das revidierte Steueramtshilfegesetz (StAhiG) auf den 1. August 2014 in Kraft gesetzt.
Das Inkrafttreten steht unter dem Vorbehalt, dass bis am 10. Juli 2014 kein Referendum ergriffen wird.
Vgl. zum Thema die Zusammenfassung auf der Website des Parlaments.