Zur Aufklärung schwerer Straftaten haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden 2012 beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) mehr Überwachungen angefordert als 2011. Die Statistik des Dienstes zeigt eine Zunahme um rund einen Fünftel auf 3‘233. Die Kantone haben etwa 98 Prozent der Massnahmen angeordnet, und etwa 2 Prozent entallen auf die Bundesanwaltschaft. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle ging es um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Rund ein Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest betrifft schwere Gewalt- und Sexualdelikte, Mitgliedschaft in kriminellen Organisationen, sowie Menschenhandel.
Eine Medienmitteilung des EJPD liefert die Details zum Verfahren sowie zu den verschiedenen Massnahmen und Auskünften (Überwachungen in Echtzeit, rückwirkende Überwachungen, technisch- administrative Auskünfte und einfache Auskünfte). Ferner bietet sie einen Vergleich zur Kriminalstatistik:
Die Anzahl Überwachungsanordnungen muss in Relation zu den begangenen Delikten gesehen werden. Im Jahr 2011 (für 2012 liegt noch keine Kriminalstatistik vor) weist die polizeiliche Kriminalstatistik 692‘954 Delikte aus und es wurden 2011 14‘968 Überwachungen angeordnet. Damit zeigt sich, dass die Strafverfolgungsbehörden nur in 2.2 % der Delikte eine Überwachung als notwendig erachteten. Legt man diesem Vergleich nur die Echtzeitüberwachungen im Jahr 2012 (3‘233) zu Grunde, so sinkt der Anteil auf 0.5 %. Dabei ist zudem zu beachten, dass auf ein Delikt häufig mehrere Überwachungsanordnungen entfallen. So müssen beispielsweise sowohl das Mobiltelefon als auch der Festnetzanschluss […] überwacht werden. Insofern liegt der relevante Prozentsatz noch tiefer.