Der Bundesrat hat die in der Eigenmittelverordnung enthaltenen “Too-big-to-fail-“Bestimmungen angepasst.
Mit den neuen Anforderungen soll die Widerstandsfähigkeit systemrelevanter Banken weiter erhöht und die Möglichkeit einer Sanierung oder geordneten Abwicklung nochmals verbessert werden.
Die neuen Regeln treten per 1. Juli 2016 in Kraft und sind von den Banken bis Ende 2019 umzusetzen.
Für weitere Informationen inklusive Materialien siehe Medienmitteilung EFD.