Bundesrat: “Too-big-to-fail”-Bestimmungen angepasst

Der Bun­desrat hat die in der Eigen­mit­telverord­nung enthal­te­nen “Too-big-to-fail-“Bestimmungen angepasst.

Mit den neuen Anforderun­gen soll die Wider­stands­fähigkeit sys­tem­rel­e­van­ter Banken weit­er erhöht und die Möglichkeit ein­er Sanierung oder geord­neten Abwick­lung nochmals verbessert werden.

Die neuen Regeln treten per 1. Juli 2016 in Kraft und sind von den Banken bis Ende 2019 umzusetzen.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen inklu­sive Mate­ri­alien siehe Medi­en­mit­teilung EFD.