FINMA: Anpassung der Meldepflicht für Stimmrechtsberechtigte

Die FINMA passt in der Finanz­mark­t­in­fra­struk­turverord­nung-FIN­MA die Regeln zur Meldepflicht für nach freiem Ermessen delegierte Stimm­rechte an. Neu ist bei delegierten Stimm­recht­en diejenige Per­son meldepflichtig, die tat­säch­lich über die Stimm­recht­sausübung entschei­det. Alter­na­tiv kann die Meldepflicht durch eine beherrschende Per­son für von ihr beherrschte Ein­heit­en kon­so­li­diert erfüllt werden.

Die rev­i­dierten Bes­tim­mungen treten per 1. März 2017 in Kraft.

Für Einzel­heit­en siehe Medi­en­mit­teilung FINMA.