Auf den 1. November 2011 setzt die FINMA das revidierte Rundschreiben 2008/11 “Meldepflicht Effektengeschäfte” (früher: “Meldepflicht Börsentransaktionen”) in Kraft. Gemäss Medienmitteilung handelt es sich bei den Änderungen in erster Linie um Präzisierungen, nicht um zusätzliche Anforderungen an die Effektenhändler.