Revision der BEHV-FINMA

Gemäss heutiger Medi­en­mit­teilung der FINMA tritt per 1. Jan­u­ar 2012 die rev­i­dierte Börsen­verord­nung-FIN­MA (BEHV-FINMA) in Kraft.

Die rev­i­dierte Verord­nung enthält (i) Neuerun­gen zu den nicht zum Ver­trieb genehmigten aus­ländis­chen kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­la­gen, (ii) Präzisierun­gen zu den Meldepflicht­en sowie (iii) ergänzende bzw. präzisierende Verfahrensbestimmungen.