Gemäss heutiger Medienmitteilung der FINMA tritt per 1. Januar 2012 die revidierte Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA) in Kraft.
Die revidierte Verordnung enthält (i) Neuerungen zu den nicht zum Vertrieb genehmigten ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, (ii) Präzisierungen zu den Meldepflichten sowie (iii) ergänzende bzw. präzisierende Verfahrensbestimmungen.