Am 1. März traten das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die revidierte Kollektivanlageverordnung (KKV) in Kraft. Unter anderem fiel der Begriff der “öffentlichen Werbung” weg und wurde durch den Begriff des “Vertriebs” ersetzt.
Die FINMA nimmt dies zum Anlass, das bisherige FINMA-RS 2008/8 “Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen” neu zu verfassen.
Der Entwurf des neuen Rundschreibens konkretisiert insbesondere den Begriff des Vertriebs und führt aus, welche Tätigkeiten als Vertrieb zu qualifizieren und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.
Die Anhörung zum neuen Rundschreiben dauert bis 3. Juni 2013.
Für ausführlichere Informationen siehe Website FINMA.