Die FINMA hat am 27. Juli 2011 die Anhörung zur BEHV-FINMA eröffnet. Die Anhörung endet am 5. September 2011.
Gegenstand der geplanten Revision sind die Neuregelung der Meldepflicht für ausländische kollektive Kapitalanlagen, Meldepflichten beim Erreichen von exakten Schwellenwerten und eine übersichtlichere Veröffentlichung der eingegangenen Meldungen (für weitere Einzelheiten vgl. die Medienmitteilung).