Einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 4. November 2015 ist zu entnehmen, dass der Bundesrat die revidierte Gewässerschutzverordnung genehmigt hat. Von Relevanz sind insbesondere die Präzisierungen zum Gewässerraum. Fünf zusätzliche Regelungen sollen für Klärung und einen einheitlichen Vollzug sorgen. Dabei handelt es sich (1) um Ausnahmeregelungen für das Anlegen von land- und forstwirtschaftlichen Spur- und Kieswegen, (2) um Ausnahmeregelungen für das Anlegen von Anlagen für die Wasserentnahme und ‑einleitung, (3) um die Bestandesgarantie für bestimmte Dauerkulturen, (4) um die Anrechenbarkeit von ackerfähigem Kulturland im Gewässerraum an den kantonalen Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen sowie (5) um die Kompensationspflicht des Verlustes solcher Flächen aufgrund von wasserbaulichen Massnahmen.
Erhältlich sind die folgenden Unterlagen: