BR: Genehmigung der revidierten Gewässerschutzverordnung

Ein­er Medi­en­mit­teilung des Bun­de­samtes für Umwelt (BAFU) vom 4. Novem­ber 2015 ist zu ent­nehmen, dass der Bun­desrat die rev­i­dierte Gewässer­schutzverord­nung genehmigt hat. Von Rel­e­vanz sind ins­beson­dere die Präzisierun­gen zum Gewässer­raum. Fünf zusät­zliche Regelun­gen sollen für Klärung und einen ein­heitlichen Vol­lzug sor­gen. Dabei han­delt es sich (1) um Aus­nah­meregelun­gen für das Anle­gen von land- und forstwirtschaftlichen Spur- und Kieswe­gen, (2) um Aus­nah­meregelun­gen für das Anle­gen von Anla­gen für die Wasser­ent­nahme und ‑ein­leitung, (3) um die Bestandes­garantie für bes­timmte Dauerkul­turen, (4) um die Anrechen­barkeit von ack­er­fähigem Kul­tur­land im Gewässer­raum an den kan­tonalen Min­des­tum­fang an Frucht­fol­ge­flächen sowie (5) um die Kom­pen­sa­tion­spflicht des Ver­lustes solch­er Flächen auf­grund von wasser­baulichen Massnahmen.

Erhältlich sind die fol­gen­den Unterlagen: