FINMA: Vorgängige Meldepflichten betreffend die Errichtung einer Präsenz im Ausland – neue Wegleitung für Banken und Effektenhändler

Banken und Effek­ten­händler, die beab­sichti­gen, im Aus­land tätig zu wer­den, unter­ste­hen ein­er vorgängi­gen banken- und börsen­ge­set­zlichen Meldepflicht. Die FINMA hat daher eine “Wegleitung betr­e­f­fend vorgängige Meldepflicht­en bei der Errich­tung ein­er Präsenz im Aus­land durch Banken und Effek­ten­händler” (“Guide­lines on pre­lim­i­nary report­ing require­ments for estab­lish­ing a phys­i­cal pres­ence abroad”) veröf­fentlicht, um 

die dem Banken- und Börsen­ge­setz unter­stell­ten Gesellschaften über die Erwartun­gen der FINMA hin­sichtlich der Mel­dun­gen im Rah­men der Errich­tung ein­er Präsenz im Aus­land [zu] informieren (Art. 6b BankV und Art. 18 Abs. 5 BEHV).”

(Mit­teilung auf der Web­site der FINMA).

Die Wegleitung liegt auf Deutsch, Franzö­sisch, Ital­ienisch und Englisch vor.