Banken und Effektenhändler, die beabsichtigen, im Ausland tätig zu werden, unterstehen einer vorgängigen banken- und börsengesetzlichen Meldepflicht. Die FINMA hat daher eine “Wegleitung betreffend vorgängige Meldepflichten bei der Errichtung einer Präsenz im Ausland durch Banken und Effektenhändler” (“Guidelines on preliminary reporting requirements for establishing a physical presence abroad”) veröffentlicht, um
“die dem Banken- und Börsengesetz unterstellten Gesellschaften über die Erwartungen der FINMA hinsichtlich der Meldungen im Rahmen der Errichtung einer Präsenz im Ausland [zu] informieren (Art. 6b BankV und Art. 18 Abs. 5 BEHV).”
Die Wegleitung liegt auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch vor.