Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 beschlossen, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG) auf den 1. Dezember 2017 in Kraft zu setzen. Damit setzt die Schweiz einen der globalen Mindeststandards des BEPS-Projekts um (sog. Country-by-Country-Reporting; CbCR; BEPS-Massnnahme 13). Das ALBAG und die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austauschländerbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) bilden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Country-by-Country-Reporting. Die ALBA-Vereinbarung will der Bundesrat noch im Dezember in Kraft setzen.
Des weiteren hat der Bundesrat am 18. Oktober 2017 diejenigen Länder festgelegt, mit welchen die Schweiz länderbezogene Berichte austauschen will (Länderliste).
Die dazugehörige Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV) hatte der Bundesrat bereits am 29.9.2017 verabschiedet und sie ebenfalls auf den 1. Dezember 2017 in Kraft gesetzt. Danach sind multinationale Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mindestens CHF 900 Millionen (Art. 3 ALBAV) verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht zu erstellen, welcher die inhaltlichen Vorgaben von Art. 1 ALBAV erfüllt.
Die Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts besteht erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2018 oder später beginnen. Der erste reguläre Austausch findet im Jahr 2020 statt. Auf freiwilliger Basis können Konzerne Länderberichte für die Steuerperioden 2016 und 2017 einreichen (s. EStV-Anleitung unten), welche die EStV sodann den Partnerstaaten ab 2018 übermitteln wird.
Damit auch für diese Berichte die in der ALBA-Vereinbarung und dem Amtshilfeübereinkommen enthaltenen Garantien (Datenschutz, Vertraulichkeit und sachgemässe Verwendung) zur Anwendung kommen, verabschiedete der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 auch eine entsprechende Erklärung zur ALBA-Vereinbarung.
- Medienmitteilung des BR vom 18.10.2017 betr. ALBAG/ALBAV;
- Bundesgesetz ALBAG;
- Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 27. Januar 2016 (ALBA-Vereinbarung);
- Botschaft zur ALBA-Vereinbarung und zum ALBAG vom 23.11.2016;
- Liste der Länder, mit welchen die Schweiz länderbezogene Berichte ausgetauschen will;
- Erklärung zur ALBA-Vereinbarung betr. zeitlicher Geltungsbereich;
- Medienmitteilung des BR vom 29.9.2017 betr. ALBAV;
- Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV);
- Erläuterungen des EFD zur ALBAV;
- EStV-Anleitung zur freiwilligen Berichteinreichung;
- EStV-Fachinfo zum CbCR.