Der Bundesrat hat am 2. Juni beschlossen, die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Das revidierte Mehrwertsteuergesetz soll u.a. zum Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen beitragen, dies mittels Ausweitung der obligatorischen Steuerpflicht. Dadurch erwartet der Bundesrat jährliche Mehreinnahmen von rund CHF 70 Mio.
Neu soll die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr ausschliesslich auf Basis seiner inländischen sondern auch seiner ausländischen Umsätze ermittelt werden. Die neu vorgesehene Relevanz ausländischer Umsätze zur Bestimmung der MWSt-Pflicht erfasst ausländische wie inländische Unternehmen gleichermassen.
Weitere Änderungen per 1. Januar 2018 betreffen:
- den reduzierten MWST-Satz für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher;
- die neuen Möglichkeiten des fiktiven Vorsteuerabzuges;
- die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Sammlerstücke;
- die Neudefinition der ‚eng verbundenen Person‘;
- etc.
Neu sollen zudem Versandhandelsunternehmen, welche mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen einen Umsatz von mindestens CHF 100‘000 Franken pro Jahr erzielen, MWSt-pflichtig werden. Dies allerdings erst ab Januar 2019.
Die zum revidierten Gesetz gehörende Verordnung liegt im Entwurf vom 21. Dezember 2016 vor und wird vom Bundesrat voraussichtlich bis Herbst 2017 finalisiert.
Die Anpassung der Steuersätze im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 bildet nicht Gegenstand der vorliegenden Revision sondern des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, über welchen erst noch abgestimmt werden muss (Eidg. Abstimmung vom 24. September 2017).
- Medienmitteilung vom 2. Juni 2017;
- Neues MWStG (Schlussabstimmungstext mit allen Änderungen des MWStG);
- Inoffizielle Übersicht EStV über wichtigste Änderungen in konsolidiertem Gesetzestext ab 1.1.2018;
- Vorentwurf revidierte MWSt-Verordnung vom 21.12.2016;
- Erläuternder Bericht zum Entwurf MWStV vom 21.12.2016;
- Bundesbeschluss betr. Zusatzfinanzierung AHV / Erhöhung MWSt v. 17.3.2017;
- Botschaft hierzu vom 19. Nov. 2014.