BR: Revidiertes MWSt-Gesetz in Kraft per 1. Januar 2018

Der Bun­desrat hat am 2. Juni beschlossen, die Teil­re­vi­sion des Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes auf den 1. Jan­u­ar 2018 in Kraft zu set­zen. Das rev­i­dierte Mehrw­ert­s­teuerge­setz soll u.a. zum Abbau mehrw­ert­s­teuerbe­d­ingter Wet­tbe­werb­snachteile inländis­ch­er Unternehmen beitra­gen, dies mit­tels Ausweitung der oblig­a­torischen Steuerpflicht. Dadurch erwartet der Bun­desrat jährliche Mehrein­nah­men von rund CHF 70 Mio.

Neu soll die oblig­a­torische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr auss­chliesslich auf Basis sein­er inländis­chen son­dern auch sein­er aus­ländis­chen Umsätze ermit­telt wer­den. Die neu vorge­se­hene Rel­e­vanz aus­ländis­ch­er Umsätze zur Bes­tim­mung der MWSt-Pflicht erfasst aus­ländis­che wie inländis­che Unternehmen gleichermassen.

Weit­ere Änderun­gen per 1. Jan­u­ar 2018 betreffen:

  • den reduzierten MWST-Satz für elek­tro­n­is­che Zeitun­gen, Zeitschriften und Bücher;
  • die neuen Möglichkeit­en des fik­tiv­en Vorsteuerabzuges;
  • die Wiedere­in­führung der Mar­genbesteuerung für Sammlerstücke;
  • die Neude­f­i­n­i­tion der ‚eng ver­bun­de­nen Person‘;
  • etc.

Neu sollen zudem Ver­sand­han­del­sun­ternehmen, welche mit ein­fuhrs­teuer­freien Klein­sendun­gen einen Umsatz von min­destens CHF 100‘000 Franken pro Jahr erzie­len, MWSt-pflichtig wer­den. Dies allerd­ings erst ab Jan­u­ar 2019.

Die zum rev­i­dierten Gesetz gehörende Verord­nung liegt im Entwurf vom 21. Dezem­ber 2016 vor und wird vom Bun­desrat voraus­sichtlich bis Herb­st 2017 finalisiert.

Die Anpas­sung der Steuer­sätze im Rah­men der Reform der Altersvor­sorge 2020 bildet nicht Gegen­stand der vor­liegen­den Revi­sion son­dern des Bun­des­beschlusses über die Zusatz­fi­nanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrw­ert­s­teuer, über welchen erst noch abges­timmt wer­den muss (Eidg. Abstim­mung vom 24. Sep­tem­ber 2017).