Gemäss Medienmitteilung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vom 21. Mai 2019 wird der Entwurf des angepassten Konzepts Windenergie heute in die Anhörung und öffentliche Mitwirkung gegeben. Die Anpassung wurde notwendig, weil der Bund das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) und die Energieverordnung (EnV; SR 730.01) revidierte. Die Anhörung für die Kantone dauert bis zum 30. August 2019. Privatpersonen und Organisationen können bis zum 28. Juni 2019 Stellung nehmen.
Verfügbar sind die folgenden Unterlagen: