Einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 22. Oktober 2015 ist zu entnehmen, dass der Bund das Konzept Windenergie in die Anhörung gegeben hat. Beim Dokument handelt es sich um ein Konzept i.S.v. Art. 13 RPG (Raumplanungsgesetz, SR 700), welches festhält, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Online sind die folgenden Anhörungs- und Mitwirkungsunterlagen verfügbar:
- Konzept Windenergie — Basis zur Berücksichtigung der Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen
- Erläuterungsbericht Konzept Windenergie
- Begleitbrief Anhörung Konzept Windenergie
Die Anhörung dauert bis am 29. Januar 2016.