An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet (vgl. Medienmitteilung vom 28. Juli 2017). Das Konzept legt die Rahmenbedingungen fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. Dazu wird — soweit möglich — eine erste Abwägung der Nutzungs- und Schutzinteressen des Bundes vorgenommen. Zudem werden potentielle Gebiete zur Nutzung der Windenergie aufgezeigt, wobei die Kompetenz der Kantone zur Ausscheidung von Standorten erhalten bleibt.
Das Konzept Windenergie ist ein Konzept im Sinne von Art. 13 RPG (Raumplanungsgesetz; SR 700). Es ist für den Bund verbindlich, enthält aber keine räumlich konkreten Vorgaben. Das Konzept Windenergie muss von den Kantonen in ihren Richtplänen berücksichtigt werden (Art. 6 Abs. 4 RPG).
Erhältlich sind die folgenden Unterlagen:
- Konzept Windenergie — Basis zur Berücksichtigung der Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen
- Erläuterungsbericht Konzept Windenergie
- Auswertung der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung zum Konzept Windenergie
- Konzept Windenergie — Methodenbeschreibungen für die Karten gemäss Anhang A‑1, A‑2 und A‑3
- Konzept Windenergie: A‑1 Karte der mittleren Windgeschwindigkeit
- Konzept Windenergie: A‑2 Hinweiskarte auf Bundesinteressen für die Planung von Windenergieanlagen
- Konzept Windenergie: A‑3 Grundlagenkarte des Bundes betreffend die hauptsächlichen Windpotenzialgebiete