BR: Konzept Windenergie verabschiedet

An sein­er heuti­gen Sitzung hat der Bun­desrat das Konzept Winden­ergie ver­ab­schiedet (vgl. Medi­en­mit­teilung vom 28. Juli 2017). Das Konzept legt die Rah­menbe­din­gun­gen fest, wie die Bun­desin­ter­essen bei der Pla­nung von Winden­ergiean­la­gen zu berück­sichti­gen sind. Dazu wird — soweit möglich — eine erste Abwä­gung der Nutzungs- und Schutz­in­ter­essen des Bun­des vorgenom­men. Zudem wer­den poten­tielle Gebi­ete zur Nutzung der Winden­ergie aufgezeigt, wobei die Kom­pe­tenz der Kan­tone zur Auss­chei­dung von Stan­dorten erhal­ten bleibt.

Das Konzept Winden­ergie ist ein Konzept im Sinne von Art. 13 RPG (Raum­pla­nungs­ge­setz; SR 700). Es ist für den Bund verbindlich, enthält aber keine räum­lich konkreten Vor­gaben. Das Konzept Winden­ergie muss von den Kan­to­nen in ihren Richt­plä­nen berück­sichtigt wer­den (Art. 6 Abs. 4 RPG).

Erhältlich sind die fol­gen­den Unterlagen: