FINMA: Anhörung zum Rundschreiben “Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung”

Die FINMA informierte kür­zlich über die von ihr eröffnete Anhörung zum Rund­schreiben Ver­sicherung­stech­nis­che Rück­stel­lun­gen in der Rückversicherung.

Ver­sicherung­stech­nis­che Rück­stel­lun­gen wer­den gebildet, um Verpflich­tun­gen gegenüber den Ver­sicherungsnehmern nachzukom­men, die sich aus Ver­sicherungs­deck­un­gen ergeben. Die im Rund­schreiben fest­gelegten Anforderun­gen beziehen sich auf das Rück­ver­sicherungs­geschäft und richt­en sich an alle Ver­sicherung­sun­ternehmen, die es betreiben. Es legt Min­i­malan­forderun­gen fest, die sich­er­stellen, dass die Ver­sicherung­sun­ternehmen aus aktu­ar­ieller Sicht aus­re­ichende ver­sicherung­stech­nis­che Rück­stel­lun­gen vornehmen.

Die Anhörung dauert bis am 15. Sep­tem­ber 2010.