Die FINMA informierte kürzlich über die von ihr eröffnete Anhörung zum Rundschreiben Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung.
Versicherungstechnische Rückstellungen werden gebildet, um Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachzukommen, die sich aus Versicherungsdeckungen ergeben. Die im Rundschreiben festgelegten Anforderungen beziehen sich auf das Rückversicherungsgeschäft und richten sich an alle Versicherungsunternehmen, die es betreiben. Es legt Minimalanforderungen fest, die sicherstellen, dass die Versicherungsunternehmen aus aktuarieller Sicht ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen vornehmen.
Die Anhörung dauert bis am 15. September 2010.