Das BGer bestätigt ein Urteil des KGer SZ: Auf einen Werkvertrag´über die Erstellung eines EFH war die SIA-Norm 118 anwendbar. Eine Rüge innerhalb der zweijährigen Garantiefrist konnte nicht festgestellt werden, und ebenso wenig der genaue Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels und daher die Rechtzeitigkeit der Rüge. Die entsprechenden Feststellungen der Vorinstanz waren nicht verfassungswidrig.